Garantie & gesetzliche Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von unseren freiwilligen Garantien unberührt. Diese Rechte bestehen gegenüber dem Verkäufer und gelten unabhängig davon, ob zusätzlich eine freiwillige Herstellergarantie von uns besteht.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für neue Waren grundsätzlich mindestens zwei Jahre. Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten finden Sie über die gesetzlich vorgeschriebene EU-Mitteilung zum Gewährleistungsrecht.
Freiwillige Herstellergarantie
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus gewähren wir für alle Passivlautsprecher eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren. Für Passivlautsprecher der aktuellen Reference-Serie gewähren wir eine freiwillige Herstellergarantie von 10 Jahren. Für aktive und teilaktive Lautsprecher sowie Elektroniken beträgt die Garantie 2 Jahre.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Kaufrechnung. Die Garantie gilt nicht nur für den Erstkäufer. Wird das Gerät innerhalb der Garantiezeit weitergegeben oder verkauft, kann die Garantie vom Nachbesitzer innerhalb der verbleibenden Garantiezeit in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen der Garantiebedingungen erfüllt sind. Für die Inanspruchnahme der Garantie ist ein Kaufnachweis erforderlich.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch äußere Einwirkungen, unsachgemäße oder missbräuchliche Behandlung, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen, normalen Verschleiß, eigenmächtige Reparaturversuche sowie schädliche Umwelteinflüsse.
Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben hiervon unberührt.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte direkt an unseren Service.
Garantiebedingungen
Die vollständigen Bedingungen unserer Herstellergarantie einschließlich des räumlichen Geltungsbereichs, der Garantieleistungen, Ausschlüsse und des Verfahrens zur Geltendmachung finden Sie hier: